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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Landgrebe Druck • Medien & WerbeAgentur (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) gegenüber ihren Kunden. Dies umfasst insbesondere Druckleistungen, Werbe- und Designleistungen sowie den Handel (Import/Export) mit Waren. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.3
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Verkäufer in Kenntnis der Kunden-AGB Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4

Individualabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Für deren Inhalt ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein Vertrag bzw. eine Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgebend.
1.5

Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Mängelrügen, Rücktritt) sind in Textform abzugeben.

1.6
Rechtswahl und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

1.7
Incoterms: Soweit im Einzelfall Lieferklauseln vereinbart werden (z. B. bei Export/Import), gelten die Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC).


 

§ 2 Vertragsschluss und Auftragsausführung

2.1
Angebote und Unterlagen: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben in Katalogen, Anzeigen oder auf unserer Website. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Mustern behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Musterstücke und Probestücke (z. B. Werbeartikel) werden gegen Berechnung geliefert, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.

2.2
Vertragsschluss: Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung (z. B. Auslieferung der Ware) anzunehmen.

2.3
Druckdaten und Vorlagen: Der Kunde stellt uns Druckdaten in den vereinbarten Formaten zur Verfügung. Wir verwenden diese 1:1 wie angelegt. Eine Prüfungspflicht unsererseits hinsichtlich Auflösung, technischer Fehler, inhaltlicher Richtigkeit oder der Verletzung von Rechten Dritter besteht nicht. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an uns übermittelten Vorlagen, Logos und Daten berechtigt ist. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter (insb. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

2.4
Freigaben und Korrekturabzüge: Korrekturabzüge, Andrucke oder Entwurfsvarianten sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns freizugeben. Mit der Druck- oder Produktionsfreigabe geht die Gefahr für etwaige Fehler auf den Kunden über, sofern wir diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Telefonisch mitgeteilte Änderungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

2.5
Branchenübliche Abweichungen: Bei Druckaufträgen und Werbemitteln sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage/Menge zulässig und werden zum vereinbarten Stückpreis berechnet. Geringfügige Abweichungen im Farbton, in der Qualität oder im Material gegenüber Mustern oder Vorlagen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

2.6
Selbstbelieferungsvorbehalt (Handel/Import/Werbemittel): Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben (z. B. bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts). Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurück.

2.7
Export und Import: Bei Auslandsbestellungen trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung nationaler Einfuhrbestimmungen. Zollgebühren, Einfuhrsteuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich eine andere Incoterms®-Klausel (z. B. DDP) vereinbart wurde.

2.8
Stornierung: Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, sind wir berechtigt, 10 % des Netto-Auftragswertes als Bearbeitungspauschale zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Datencheck, Entwürfe) sowie verbrauchtes Material (z. B. Rohlinge für Werbemittel) sind in vollem Umfang zu vergüten.

2.9
Vertretungsmacht: Unsere Angestellten oder freien Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.10
Preisanpassung bei Materialverteuerung:  Ändern sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung die Preise unserer Zulieferer für Rohstoffe (z. B. Papier, Farbstoffe, Kunststoffe) oder Energiekosten unvorhersehbar und wesentlich (um mehr als 5 %), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Übersteigt die Erhöhung 10 % des vereinbarten Gesamtpreises, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht bezüglich der noch nicht erbrachten Leistungen zu.


§ 3 Preise und Vergütung
3.1
Preisgrundlagen: Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise in Euro (EUR) zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW Incoterms® 2020), einschließlich Standardverpackung, jedoch zuzüglich Versandkosten, Zoll und sonstiger öffentlicher Abgaben.
3.2
Nachträgliche Änderungen: Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, die einen erhöhten Arbeitsaufwand oder Produktionsausfälle nach sich ziehen. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
3.3
Vorarbeiten und technische Nebenkosten: Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst werden, sind zu vergüten, auch wenn ein anschließender Produktionsauftrag nicht erfolgt. Auslagen für spezielle Materialien, Modelle, Fotos oder Reproduktionen sind vom Kunden zu ersetzen.
3.4
Datenaufbereitung: Änderungen angelieferter oder übertragener Daten (Datencheck, Konvertierung etc.) werden separat nach zeitlichem Aufwand berechnet. Erfordert die Fehlerhaftigkeit der Daten eine sofortige Korrektur zur Einhaltung von Lieferterminen, werden wir versuchen, den Kunden zu kontaktieren. Ist dies nicht möglich, sind wir berechtigt, notwendige Korrekturen nach eigenem Ermessen auf Kosten des Kunden auszuführen, sofern dies in dessen mutmaßlichem Interesse liegt.
3.5
Fremdleistungen: Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im eigenen Namen zu bestellen. Der Kunde stellt uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus diesen Verträgen ergeben (insb. Kostenübernahme). Zu den Fremdleistungen zählen auch Gebühren für spezialisierte Softwarelizenzen, Stockmedien sowie Nutzungsgebühren für externe Rechenkapazitäten (z. B. KI-Schnittstellen/API-Abfragen), sofern diese projektspezifisch anfallen.
3.6
Kostenschwankungen (Import/Export): Ändern sich nach Vertragsschluss Steuern, Zölle, marktübliche Frachtraten (z. B. SCFI-Index) oder Wechselkurse wesentlich (um mehr als 5 %), sind wir zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Dies gilt insbesondere bei unvorhersehbaren Erhöhungen von Treibstoffzuschlägen oder Hafengebühren. die Erhöhung mehr als 10 % des Gesamtpreises, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
3.7
Zahlung und Verzug: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, bei Projekten mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen oder bei hohen Materialvorkosten Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von derzeit 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Ein weitergehender Schadenersatz bleibt unberührt.
3.8
Vorkasse-Vorbehalt: Bei Erstbestellungen, Großaufträgen (Warenwert über 2.500 € netto) oder Importgeschäften mit Vorkasse-Verpflichtung gegenüber Vorlieferanten sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100 % des Auftragswertes vor Produktions- bzw. Verschiffungsbeginn zu verlangen.

§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1
Erfüllungsort und Gefahrübergang: Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz (Bad Wildungen). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person (z. B. Spediteur, Frachtführer, Post/Paketdienst) übergeben worden ist. Dies gilt im B2B-Verkehr auch dann, wenn wir die Versandkosten übernommen haben. Nimmt der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang, gehen alle daraus entstehenden Kosten (z. B. Lagerung, Rücktransport) zu seinen Lasten.
4.2
Datensicherheit und Virenprüfung: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Sicherung der von ihm angelieferten oder übertragenen Daten. Er hat vor der Übersendung dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, zur Auftragsbearbeitung Kopien anzufertigen und Daten zu archivieren; eine Prüfungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht (vgl. § 2.3).
4.3
Lieferfristen und Fixgeschäfte: Liefertermine bedürfen der Textform. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie dem Eingang aller vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Daten, Freigaben und einer ggf. vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden unterbrechen die Frist; eine neue Lieferfrist beginnt erst mit unserer Bestätigung der Änderung in Textform. Die Vereinbarung eines Fixgeschäftes im Sinne des § 376 HGB bedarf einer ausdrücklichen, gesonderten Bestätigung durch uns in Textform, in der der Termin explizit als 'Fixtermin' oder 'Fixgeschäft' bezeichnet wird.
4.4
Höhere Gewalt und Selbstbelieferung: Ereignisse wie höhere Gewalt, Hafenblockaden beim Import, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Verzögerungen in der Lieferkette (z. B. Rohstoffmangel bei Papier/Werbemitteln, Hafenblockaden beim Import), die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Unsere Lieferverpflichtung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass der Lieferung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Waren, die im Auftrag des Kunden aus dem Ausland (insbesondere Fernost) importiert werden, sind angegebene Liefertermine als Circa-Fristen zu verstehen.

4.5
Rücktritt und Verzugsentschädigung: Dauert eine Behinderung gemäß 4.4 länger als drei Monate, sind beide Parteien nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
4.6
Teillieferungen: Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als eigenständiges Geschäft und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.6
Versandart und Versicherung: Die Wahl von Versandweg und -mittel erfolgt durch uns nach fachmännischem Ermessen (z. B. über UPS oder DHL Express), sofern keine besonderen Anweisungen des Kunden vorliegen. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
4.7

Mitwirkungspflichten beim Import: Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Zollabwicklung notwendigen Informationen und Dokumente (z. B. EORI-Nummer, Steuer-ID, spezielle Import-Genehmigungen) unverzüglich nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch verspätete Beibringung dieser Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

§ 5 Gewährleistung und Sachmängelhaftung
5.1
Untersuchungs- und Rügepflicht: Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, zu prüfen. Mängel sind uns innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen, andernfalls gilt das Werk als genehmigt (§ 377 HGB). Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen (Mangel, Zeitpunkt der Feststellung, Rechtzeitigkeit der Rüge).
5.2

Branchenübliche Toleranzen (Druck & Textil): Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für:

  • Farben & Größen: Farbbezeichnungen und Größenangaben (z. B. bei Textilien) unterliegen keiner Norm. Abweichungen gegenüber Monitoren, Katalogen oder innerhalb einer Charge sind technisch bedingt.

  • Drucktechnik: Geringfügiger Versatz (bis zu 0,3 mm) bei Lack/Folie; Schneid- und Falztoleranzen von bis zu 2 mm bei Broschüren/Notizbüchern, 1-2 % bei Werbetechnik und bis zu 1 mm bei sonstigen Produkten.

  • Papier: Die Laufrichtung kann nicht festgelegt werden; ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Schwankungen in der Steifheit sind hinzunehmen.

  • Menge: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind zulässig (Ist-Mengen-Abrechnung).

5.3
Nacherfüllung & Ausschluss: Wir leisten Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Beanstandete Ware ist uns auf Verlangen am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Kosten für das Zusammenführen bereits weiterverteilter Ware tragen wir nicht. Gewährleistungsansprüche entfallen bei:

  • Nichtbeachtung von Bedienungs-/Pflegeanweisungen.

  • Eigenmächtigen Modifikationen (Bedrucken, Besticken etc.) ohne Vorabprüfung der Ware.

  • Normaler Abnutzung oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Verwendung.

  • Mängeln an nur einem Teil der Lieferung (berechtigt nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung).

Wir haften nicht für Mängel, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder technisch unzureichenden Daten des Kunden beruhen (z. B. Rechtschreibfehler, falsche Farbräume, zu geringe Auflösung). Mit der Erteilung der Druck- oder Produktionsfreigabe geht die Gefahr für alle erkennbaren Fehler auf den Kunden über.
5.4
Verjährung: Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Eingesandte Belegexemplare zur Reklamationsprüfung werden nicht zurückgesandt.
5.5
Rücksendungen: Rücksendungen durch den Kunden bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen; die daraus entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.


§ 6 Haftung, Urheber- und Nutzungsrechte
6.1
Urheberrechtsschutz: Die von uns im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen (insbesondere Entwürfe, Logos, Grafiken, Layouts, Texte, Konzepte, Social-Media-Strategien und Quellcodes) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Dies gilt zwischen den Parteien auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden (insb. entgangener Gewinn oder Schäden Dritter) ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Garantien im Rechtssinne geben wir nicht ab.
6.2
Nutzungsrechte und Umfang: Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Umfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) übertragen. Jede über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende Nutzung (z. B. die Verwendung eines für Print konzipierten Logo-Entwurfs für eine bundesweite TV-Kampagne oder Web-Nutzung) bedarf einer gesonderten Honorarvereinbarung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Erstellung von Unterlizenzen bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Waren und Materialien, die wir vom Kunden zur Weiterverarbeitung erhalten, sind nicht gegen Elementarschäden versichert. Eine Haftung für Beschädigungen, die bei der Be- oder Verarbeitung entstehen, ist ausgeschlossen.
6.3
Eigentum an Daten (Offene Dateien): Wir sind nicht verpflichtet, offene Arbeitsdateien (z. B. Adobe InDesign-Dokumente, Photoshop-Dateien mit Ebenen, Illustrator-Vektordaten, offene Videoprojekte) oder Quellcodes an den Kunden herauszugeben. Die vereinbarte Vergütung bezieht sich rein auf das fertige Endprodukt (z. B. druckfähiges PDF, fertiges Werbemittel, finales Video-Exportformat). Wünscht der Kunde die Herausgabe der offenen Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zusätzlich zu vergüten (Datentransfer- und Buy-out-Gebühr). Haben wir dem Kunden offene Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese ohne unsere Zustimmung nicht verändert werden.
6.4
Bedingte Rechteübertragung: Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der gesamten Vergütung des Auftrages auf den Kunden über. Eine vorzeitige Nutzung der Entwürfe oder des Endprodukts vor vollständigem Zahlungsausgleich ist untersagt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
6.5
Haftungsbeschränkung: Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Netto-Auftragswertes. Wir haften insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden (z. B. Kosten für eine vergebliche Werbeschaltung bei fehlerhaftem Druck oder Kosten für die Verteilung fehlerhafter Printmedien).
6.6
Drittrechte und Freistellung: Wir führen keine Prüfung durch, ob die vom Kunden gelieferten Vorlagen (z. B. Logos, Fotos, Schriften, Texte) Rechte Dritter verletzen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien berechtigt ist und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei (vgl. § 2.3). Mit der Druck- oder Produktionsfreigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die wettbewerbs-, marken- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit unserer Arbeiten haften wir nicht (vgl. IHK-Hinweise zum Urheberrecht). Der Kunde stellt uns insbesondere von allen Ansprüchen frei, die aus der Verwendung von Markenlogos oder geschützten Designs auf Importwaren oder Textilien resultieren, sofern diese Vorlagen vom Kunden beigestellt wurden.

6.7
Rechtswirksamkeit und Schutzfähigkeit: Wir haften nicht für die marken-, geschmacksmuster- oder wettbewerbsrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und Arbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich als kostenpflichtige Zusatzleistung vereinbart wurde.

6.8
Eigenwerbung: Wir behalten uns das Recht vor, die für den Kunden erbrachten Leistungen (z. B. Designs, Werbemittel, Social-Media-Kampagnen) zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz zu nutzen (z. B. auf unserer Website oder in Portfolios), sofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Kunden entgegensteht.
6.9
Datenschutz und Personenabbildungen (Social Media): Bei der Erstellung und Veröffentlichung von Bild- oder Videomaterial (insb. für Social-Media-Leistungen), auf dem Mitarbeiter oder sonstige Personen des Kunden abgebildet sind, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen (gemäß DSGVO) der Betroffenen einzuholen. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden oder unwirksamen Einwilligungserklärung resultieren.
6.10
Namensnennung und Urheberbezeichnung:
Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (z. B. im Impressum von Broschüren, auf Produktetiketten, Einnähern oder dezent im Footer von Websites) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatzaufschlag 100 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei entsprechendem Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt (§ 11.4 alt).
6.11
Referenzrecht und Eigenwerbung:
Wir sind berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen (z. B. Designs, Logos, Social-Media-Kampagnen, Werbemittel oder Textilveredelung) zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz zu nutzen. Dies umfasst das Recht, die fertigen Artikel oder Entwürfe abzulichten, in unseren Katalogen, Broschüren, auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken darzustellen sowie als Muster in Präsentationen oder auf Messen zu verwenden (§ 11.1 & 11.4 alt). Ein entgegenstehendes, berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Kunden ist uns vor Produktionsbeginn in Textform mitzuteilen.  Das Referenzrecht erstreckt sich auch auf die bloße Beschaffung und Individualisierung von Handels- und Fernostware. Wir sind berechtigt, diese als Beleg für unsere Beschaffungskompetenz und Import-Logistik darzustellen.
6.12
Schutz von Präsentationen und Kampagnen:
Die Annahme eines Präsentationshonorars stellt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Ideen, Entwürfe oder sonstigen Leistungen dar. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben – soweit nicht anders vereinbart – bei uns bzw. den jeweiligen Urhebern. Im Falle einer unbefugten Nutzung unserer Präsentationen oder Einmalkampagnen (auch in abgewandelter oder nachgeahmter Form) durch den Kunden oder die Weitergabe an Dritte, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € pro Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt uns vorbehalten (§ 11.4 alt).
6.13
Fremdlizenzen und Drittkosten:
Soweit wir zur Erfüllung des Auftrags Lizenzen von Dritten (z. B. Stockfotos von Adobe Stock, Schriften, Software, Plugins) erwerben, gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen (insb. zeitliche oder auflagenbezogene Nutzungseinschränkungen) strikt einzuhalten. Er stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung dieser Lizenzen durch den Kunden resultieren. Wir sind nicht verpflichtet, den Kunden auf das Auslaufen von zeitlich begrenzten Lizenzen hinzuweisen; die Überwachung der Nutzungsfristen obliegt allein dem Kunden (§ 11.4 alt). Der Kunde stellt uns insbesondere von allen Ansprüchen frei, die aus der Verwendung von Markenlogos oder geschützten Designs auf Importwaren oder Textilien resultieren, sofern diese Vorlagen vom Kunden beigestellt wurden.
6.14
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI):
Wir sind berechtigt, zur Erbringung unserer Leistungen (z. B. Bildgenerierung, Texterstellung, Code-Unterstützung) Software mit Künstlicher Intelligenz einzusetzen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach aktuellem Recht an rein KI-generierten Arbeitsergebnissen möglicherweise kein Urheberrechtsschutz besteht und eine markenrechtliche Absicherung erschwert sein kann. Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Schutzfähigkeit oder die Freiheit von Rechten Dritter bei Ergebnissen, die wesentlich auf KI-generierten Inhalten beruhen. Eine Prüfung der urheberrechtlichen Originalität von KI-Ergebnissen durch uns erfolgt nicht. Sofern gesetzliche Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte bestehen (z. B. AI Act), werden wir diese nach bestem Wissen umsetzen. Die Prüfung, ob eine solche Kennzeichnung für den spezifischen Verwendungszweck des Kunden (z. B. politisches Marketing oder journalistische Inhalte) erforderlich ist, obliegt jedoch dem Kunden.
6.15
Aufbewahrung und Archivierung:
Wir sind nicht verpflichtet, die zur Auftragsausführung erstellten Zwischenprodukte (z. B. Entwürfe auf Papier, belichtete Filme, Druckplatten), Belegexemplare oder digitalen Daten über den Zeitpunkt der Warenübergabe hinaus zu archivieren. Wünscht der Kunde eine Archivierung (z. B. für spätere Nachdrucke), ist dies gesondert zu vereinbaren und ggf. zu vergüten. Eine Haftung für archivierte Daten oder Materialien wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen. Zur Prüfung von Reklamationen eingesandte Belegexemplare verbleiben bei uns und können nicht zurückgesandt werden (§ 11.4 & 11.7 alt).
6.16
Abwerbeverbot:
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des letzten Auftrags keine Mitarbeiter oder fest angestellten freien Mitarbeiter von uns direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne unsere Zustimmung einzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 €. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt vorbehalten.
6.17
Produktsicherheit und Kennzeichnungspflicht:
Bringt der Kunde die von uns gelieferten Waren unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in den Verkehr (z. B. White-Label-Ware mit Kundenlogo), gilt er im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) als Hersteller. In diesem Fall ist der Kunde allein für die Einhaltung aller gesetzlichen Kennzeichnungspflichten (z. B. Anbringung der Herstelleradresse, CE-Kennzeichnung) verantwortlich. Sofern wir im Auftrag des Kunden die Kennzeichnung vornehmen, haftet der Kunde für die Richtigkeit der von ihm vorgegebenen Daten. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Bußgeldern frei, die aus einer fehlerhaften oder fehlenden Produktkennzeichnung resultieren (§ 11.1 & 11.4 alt).
6.18
Konkurrenzschutz:
Wir sind berechtigt, auch für Wettbewerber des Kunden tätig zu sein, sofern nicht ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung eine Exklusivität in Textform vereinbart wurde. Wir verpflichten uns jedoch, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden streng vertraulich zu behandeln und nicht zugunsten von Wettbewerbern zu verwerten.
6.19
Verfügbarkeit und Onlinedienste:
Soweit wir Leistungen über Plattformen Dritter (z. B. Social-Media-Netzwerke, Hosting-Provider, Cloud-Dienste) erbringen, haben wir keinen Einfluss auf deren technische Verfügbarkeit. Wir schulden lediglich die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Leistung (z. B. Erstellung und Planung von Posts), jedoch nicht die ununterbrochene Erreichbarkeit oder fehlerfreie Funktion dieser Drittplattformen. Zeitweilige Unterbrechungen oder Funktionseinschränkungen der Dienste Dritter berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder zum Rücktritt, sofern wir die Störung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6.20
Passwörter und Kontenzugriff:
Soweit wir für den Kunden Zugänge zu Drittplattformen (z. B. Social-Media-Accounts, Werbeanzeigenmanager, Hosting-Panels) verwalten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern und den Zugriff nach Beendigung der Zusammenarbeit unverzüglich zu entziehen. Wir haften nicht für Schäden, die durch unbefugte Zugriffe Dritter (Hackerangriffe, Phishing) auf Kundenkonten entstehen, sofern wir die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Verwahrung der Zugangsdaten eingehalten haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Sicherung seiner Konten und Inhalte nach Vertragsende.
6.21
Exportkontrolle und Sanktionslisten:
Der Kunde garantiert, dass die von uns gelieferten Waren, Designs oder Software nicht für Zwecke verwendet werden, die gegen geltende Exportkontrollvorschriften oder Embargos der EU, der USA oder anderer Staaten verstoßen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Prüfung, ob seine Empfänger auf nationalen oder internationalen Sanktionslisten stehen. Er stellt uns von allen Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten frei, die aus einem Verstoß des Kunden gegen exportkontrollrechtliche Bestimmungen resultieren. Wir sind berechtigt, Lieferungen zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen geltendes Außenwirtschaftsrecht vorliegen (§ 1.6 & 4.4 ergänzend).
6.22
Soziale Verantwortung und Compliance (Supply Chain):
Wir bemühen uns im Rahmen des Zumutbaren, bei der Auswahl unserer Vorlieferanten (insb. im Bereich Fernostware und Textilien) auf die Einhaltung international anerkannter Arbeits- und Sozialstandards (z. B. Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Einhaltung von Mindestlöhnen) zu achten. Eine lückenlose Überprüfung der gesamten Lieferkette durch uns erfolgt jedoch nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen oder Zahlungen unter Berufung auf tatsächliche oder vermutete Verstöße von Vorlieferanten gegen ethische oder soziale Standards zu verweigern, sofern wir diese Verstöße nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht haben. Eine Haftung für das Verhalten rechtlich selbstständiger Dritter in der Lieferkette ist ausgeschlossen.
6.23
Entsorgung und Umweltpflichten:
Sofern die gelieferten Waren dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), dem Batteriegesetz (BattG) oder der Verpackungsverordnung (VerpackG) unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, die Waren nach Beendigung der Nutzung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns von allen Verpflichtungen zur Rücknahme sowie damit im Zusammenhang stehender Ansprüche Dritter frei. Bei gewerblicher Weitergabe der Ware hat der Kunde seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Sofern wir gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet sind, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport und die fachgerechte Entsorgung.
6.24
Produkthaftung und Freistellung:
Soweit wir als Importeur von Waren aus Nicht-EU-Staaten gesetzlich als Hersteller haften, beschränkt sich unsere Haftung im Innenverhältnis zum Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Verändert der Kunde die gelieferte Ware (z. B. durch eigene Veredelung, Umbau oder Neuverpackung) oder verbindet er sie mit anderen Produkten, stellt er uns von allen Produkthaftungsansprüchen Dritter vollumfänglich frei, sofern der Schaden durch die Veränderung mitverursacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet, uns über etwaige Produktsicherheitsrisiken, die ihm bekannt werden, unverzüglich in Textform zu informieren.
6.25
Rechtliche Prüfungspflicht und Rechtsberatung:
Die rechtliche Prüfung unserer Leistungen (insb. auf wettbewerbs-, marken-, urheber- oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit) ist nicht Gegenstand des Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Es obliegt dem Kunden, die von uns erstellten Entwürfe, Werbemittel und Strategien vor der Veröffentlichung durch eine eigene Rechtsabteilung oder spezialisierte Anwälte prüfen zu lassen. Wir haften nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte, wenn der Kunde die Freigabe erteilt hat (§ 6.6 & 6.7 ergänzend).
6.26
Erreichbarkeit und Reaktionszeiten:
Sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung (SLA) in Textform getroffen wurde, schulden wir keine festen Reaktionszeiten oder eine Erreichbarkeit außerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr - 15.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen). Anfragen, die außerhalb dieser Zeiten eingehen, gelten als am nächsten Arbeitstag zugegangen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung, übernehmen jedoch keine Haftung für Verzögerungen bei der Umsetzung kurzfristiger Änderungswünsche oder bei der Moderation von Social-Media-Kanälen außerhalb der vereinbarten Betreuungszeiten.
6.27
Digitale Archivierung und Datenherausgabe:
Wir sind nicht verpflichtet, die für den Kunden erstellten digitalen Daten (z. B. Rohdaten, Backups von Social-Media-Accounts, Website-Historien) über den Zeitpunkt der Abnahme oder der Beendigung des jeweiligen Einzelauftrags hinaus zu archivieren. Eine Archivierung erfolgt nur auf ausdrückliche Vereinbarung in Textform und gegen gesonderte Vergütung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir berechtigt, sämtliche beim Kunden oder für den Kunden gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die rechtzeitige Sicherung und Archivierung der Daten vor Vertragsende obliegt allein dem Kunden.
6.28
Nutzungsrechte Dritter (Modelle, Sprecher, Musik):
Erfordern unsere Leistungen den Einsatz von Dritten (z. B. Fotomodelle, Sprecher, Musiker), werden die Nutzungsrechte nur im mit dem Dritten vereinbarten Umfang übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Beschränkungen dieser Drittlizenzen strikt einzuhalten. Wir sind nicht zur Überwachung der Lizenzlaufzeiten verpflichtet. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen dieser Dritten (z. B. Nachforderungen für Honorare, GEMA-Gebühren, Künstlersozialkasse) frei, die aus einer über den vereinbarten Umfang hinausgehenden Nutzung durch den Kunden resultieren.
6.29
Haftung bei Veranstaltungen und Promotion:
Sofern wir Veranstaltungen, Promotion-Aktionen oder sonstige Vor-Ort-Einsätze planen oder koordinieren, beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch das Fehlverhalten von Besuchern, Teilnehmern oder vom Kunden gestellten Dritten entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und uns sowie unsere Erfüllungsgehilfen in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (z. B. Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung) am Veranstaltungsort obliegt, sofern nicht anders vereinbart, allein dem Kunden oder dem Betreiber der Location.
6.30
Nachhaltigkeit, ESG und Emissionsdaten:
Soweit wir für den Kunden Daten zur Nachhaltigkeit, zum CO2-Fußabdruck oder zur ESG-Berichterstattung (Environmental, Social, Governance) bereitstellen (z. B. für Druckprodukte oder Werbemittel-Importe), basieren diese Angaben auf den uns von Vorlieferanten oder über zertifizierte Rechentools (z. B. ClimatePartner) zur Verfügung gestellten Informationen. Wir übernehmen keine Haftung für die absolute Richtigkeit dieser Drittdaten. Die Erstellung detaillierter, kundenspezifischer Nachhaltigkeitsberichte oder die Durchführung spezieller Audits in der Lieferkette auf Wunsch des Kunden sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Soweit wir im Rahmen von Klimaschutzprojekten einen „klimaneutralen Druck“ vermitteln, schulden wir lediglich die ordnungsgemäße Abwicklung der Zertifikatsbuchung, nicht jedoch den dauerhaften Erfolg der Kompensationsmaßnahme.
6.31
Cyber-Security und Schutz vor Betrugsmaschen:
Wir weisen den Kunden ausdrücklich auf das Risiko von KI-basierten Betrugsversuchen (z. B. „CEO-Fraud“, Deepfakes oder gefälschte Rechnungsänderungen per E-Mail) hin. Unsere Bankverbindung wird sich während einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht kurzfristig ändern. Sollte der Kunde eine Aufforderung zur Zahlung auf ein neues Konto erhalten, ist er verpflichtet, die Echtheit dieser Information durch einen persönlichen Telefonanruf bei seinem bekannten Ansprechpartner in unserem Haus zu verifizieren. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde Zahlungen aufgrund von manipulierter Kommunikation an Dritte leistet, sofern uns kein eigenes Verschulden an der Manipulation trifft.
6.32
Ethische Vorbehalte und Ablehnungsrecht:
Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder von bestehenden Verträgen zurückzutreten, wenn deren Inhalte oder die damit verfolgten Ziele gegen geltendes Recht, gute Sitten oder unsere ethischen Unternehmensgrundsätze verstoßen. Dies gilt insbesondere für Inhalte mit diskriminierendem, rassistischem, gewaltverherrlichendem oder offensichtlich wettbewerbswidrigem Charakter. Ein solcher Rücktritt berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Zeitpunkt des Rücktritts anteilig zu vergüten. Wir sind nicht verpflichtet, eine detaillierte Begründung für die Ablehnung aus ethischen Gründen abzugeben.
6.33
Algorithmische Systeme und Automatisierung:
Sofern wir für den Kunden automatisierte Systeme oder algorithmische Workflows (z. B. API-Schnittstellen, automatisierte Ad-Schaltungen, Chatbots) einrichten oder verwalten, schulden wir die fachgerechte Konfiguration nach dem Stand der Technik. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse dieser Systeme regelmäßig auf Richtigkeit zu prüfen. Wir haften nicht für Schäden, die durch unvorhersehbares Fehlverhalten („Halluzinationen“, Logikfehler) dieser Systeme entstehen, sofern wir die erforderliche Sorgfalt bei der Einrichtung und Überwachung eingehalten haben. Die finale Verantwortung für die durch automatisierte Systeme veröffentlichten Inhalte oder ausgelösten Transaktionen verbleibt beim Kunden.
6.34
Digitale Authentizität und inhaltliche Richtigkeit:
Sofern wir zur Erstellung von Texten, Produktbeschreibungen oder Marketinginhalten generative KI-Systeme einsetzen (vgl. § 6.14), übernehmen wir keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Richtigkeit der generierten Fakten, Daten oder historischen Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von uns gelieferten Inhalte vor der Veröffentlichung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Konformität mit seinen spezifischen Fachanforderungen zu prüfen. Eine Haftung für Schäden, die durch sachlich falsche KI-generierte Werbeaussagen des Kunden entstehen (z. B. Abmahnungen wegen irreführender Werbung), ist ausgeschlossen.
6.35
Marktplatz-Richtlinien und Plattform-Sperren:
Sofern wir Dienstleistungen im Zusammenhang mit Drittplattformen (z. B. Amazon, eBay, Google Shopping, App-Stores) erbringen, schulden wir die Umsetzung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserstellung bekannten Richtlinien der jeweiligen Betreiber. Wir haben keinen Einfluss auf kurzfristige Änderungen dieser Richtlinien oder auf automatisierte Sperrentscheidungen der Plattformbetreiber. Wir haften nicht für die dauerhafte Freischaltung von Verkäuferkonten, Produkten oder Werbeanzeigen sowie für daraus resultierende Umsatzverluste, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten bei der Kontenpflege nachgewiesen wird. Die finale Überwachung der Compliance mit den jeweils aktuellsten Plattform-AGB obliegt dem Kunden.

6.36
Digitale Souveränität und Drittanbieter-Abhängigkeiten:
Sofern wir zur Erbringung unserer Leistungen auf Cloud-basierte Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS) oder Plattformen Dritter angewiesen sind (z. B. Kollaborations-Tools, Design-Plattformen, KI-Schnittstellen), haben wir keinen Einfluss auf deren Preisgestaltung, Geschäftsmodell oder Fortbestand. Eine Einstellung oder wesentliche Änderung dieser Dienste durch den Drittanbieter stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar (§ 4.4). Wir haften nicht für Kosten oder Aufwände, die dem Kunden durch eine notwendige Migration auf alternative Systeme entstehen, sofern wir die Auswahl des Dienstleisters mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt getroffen haben.
6.37
KI-Training und Datennutzung (Opt-out):
Sofern wir zur Bearbeitung des Auftrags Cloud-basierte Design- oder KI-Tools einsetzen, bemühen wir uns um die Aktivierung von datenschutzfreundlichen Einstellungen (z. B. Enterprise-Lizenzen mit Trainings-Verbot). Wir weisen den Kunden jedoch darauf hin, dass Anbieter dieser Tools ihre Nutzungsbedingungen (z. B. zum Zweck des Algorithmus-Trainings) einseitig ändern können. Eine Haftung für die Nutzung von Kundendaten durch Drittanbieter zum Training von KI-Modellen ist ausgeschlossen, sofern wir das Tool mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausgewählt und konfiguriert haben. Der Kunde ist verpflichtet, uns vorab in Textform zu informieren, falls für bestimmte Daten ein striktes Nutzungsverbot für jegliche Cloud-basierte KI-Tools besteht.
6.38
Quanten-Sicherheit und künftige Entschlüsselung:
Wir setzen zur Übertragung und Speicherung digitaler Daten Verschlüsselungstechnologien ein, die zum Zeitpunkt der Leistungserstellung dem Stand der Technik entsprechen. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass die künftige Entwicklung von Rechenkapazitäten (insbesondere Quantencomputer) dazu führen kann, dass heute als sicher geltende Verschlüsselungsverfahren ihre Wirksamkeit verlieren. Wir haften nicht für Schäden, die aus einer künftigen Entschlüsselung von Daten resultieren, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit ordnungsgemäß gesichert haben. Eine Umstellung auf quantenresistente Verschlüsselungsverfahren (PQC) nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
6.39
Digitaler Nachlass und Kontenübertragung:
Sofern wir Zugangsdaten oder Administratorrechte für digitale Assets des Kunden (z. B. Social-Media-Accounts, Domains, Werbe-Manager) verwalten, sind wir bei Tod des Inhabers oder Liquidation des Kundenunternehmens nur gegen Vorlage einer rechtskräftigen Erbbescheinigung oder eines entsprechenden gerichtlichen Nachweises zur Herausgabe oder Übertragung der Zugangsdaten verpflichtet. Wir sind berechtigt, die hiermit verbundenen administrativen Aufwände (z. B. Identitätsprüfung, Kommunikation mit Plattformbetreibern) nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Eine Haftung für den Verlust von Daten oder den Zugriff durch unberechtigte Dritte im Rahmen eines ungeklärten digitalen Nachlasses ist ausgeschlossen, sofern wir die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten haben.


​§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1
Einfacher Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag unser Eigentum. Bei Importgeschäften erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die entsprechenden Warenbegleitpapiere (z. B. Bill of Lading, Frachtbriefe).

7.2
Erweiterter Eigentumsvorbehalt (Kontokorrentvorbehalt): Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bereits bezahlt ist. Eine Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.

7.3
Verarbeitung, Umbildung und Vermischung:

  • Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden (z. B. Besticken, Bedrucken oder sonstige Veredelung von Textilien und Werbemitteln) sowie die Erstellung von Druckformen, Klischees oder Werkzeugen aus dieser Ware wird stets für uns vorgenommen, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen.

  • Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt (z. B. Einbau in Displays, Sets oder Werbesysteme), so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten/vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

  • Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7.4
Verlängerter Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung): Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist.

7.5
Rücknahmerecht und Betretungsrecht: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Rücknahme der Ware die Geschäftsräume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

7.6
Zugriff Dritter und Informationspflicht: Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

7.7
Sicherheitenfreigabe: Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§ 8 Besondere Bedingungen für Textildruck und Veredelung auf Kundenware

8.1
Zuschussware und Andrucktests: Für die optimale Druckeinstellung sind uns vom Kunden ausreichende Mengen an Zuschussware (Testmaterial) kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Wird kein Zuschuss gestellt, übernehmen wir keine Haftung für Fehldrucke oder unzureichende Druckergebnisse, die durch fehlende Andrucktests entstehen. Reklamationen sind in diesem Fall ausgeschlossen.

8.2
Materialbeschaffenheit und Fixierung:

  • Druckqualität und Waschbeständigkeit hängen maßgeblich von der Oberfläche und Ausrüstung (z. B. Appreturen) des beigestellten Textils ab. Abweichungen, die auf diese Materialeigenschaften zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.

  • Die Fixierung der Druckfarben erfolgt durch Hitze. Durch chemische Rückstände im Textil können Verfärbungen oder Druckstellen auftreten, die sich i. d. R. bei der ersten Wäsche auswaschen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.

  • Für die Beständigkeit auf gestellter Fremdware übernehmen wir keine Garantie. Notwendige Vorversuche sind vom Kunden in Eigenregie durchzuführen.

8.3
Farbtreue und Positionierung:

  • Zur Erzielung genauestmöglicher Farbergebnisse ist ein farbverbindlicher Proof (Aufsichtsvorlage) zu stellen. Ohne diesen können Farbabweichungen nicht reklamiert werden. Bei Farbangaben (z. B. Pantone) im Digitaldirektdruck sind technisch bedingt nur annähernde Farbtöne möglich.

  • Wir gehen davon aus, dass gestellte Dateien in Endgröße angelegt sind. Positionierungswünsche und Motivgrößen müssen in Zentimetern (cm) in Textform angegeben werden. Grafische Darstellungen ohne cm-Angaben sind unverbindlich und berechtigen nicht zur Reklamation.

8.4
Mehraufwand und Datenkorrekturen: Treten während des Druckprozesses unvorhersehbare Probleme auf, die im Zusammenhang mit der Qualität oder Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, behalten wir uns vor, den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen. Gleiches gilt für notwendige Datenkorrekturen oder zusätzliche Andruckkosten bei nicht absprachegemäß gelieferten Daten.

8.5
Anlieferungszustand und Warenkontrolle:

  • Gestellte Kundenware muss druckfertig vorbereitet (z. B. ausgepackt) angeliefert werden. Zusatzarbeiten (z. B. Auspacken aus Einzelverpackungen) werden nach zeitlichem Aufwand separat berechnet.

  • Eine Warenkontrolle (Stückzahl/Qualität) findet erst unmittelbar vor der Produktion statt. Für Verzögerungen oder Fehlmengen durch unkorrekte Anlieferungen haften wir nicht.

  • Lieferverzögerungen durch Unklarheiten bezüglich der Daten oder der Ware, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen nicht zur Reklamation.

8.6
Änderungen: Alle Änderungen des Auftrages müssen grundsätzlich in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden.


§ 9 Besondere Bedingungen für Montage und Messebau

9.1
Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme fristgerecht begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Dies beinhaltet insbesondere:

  • Den ungehinderten Zugang zum Montageort (z. B. Messegelände, Ladenlokal) und die Bereitstellung notwendiger Ausweise/Zufahrtsgenehmigungen.

  • Die Sicherstellung der baulichen Voraussetzungen (z. B. Tragfähigkeit von Wänden, Ebenheit von Böden).

  • Die Bereitstellung von Strom, Wasser, Licht und ggf. Gerüsten oder Hebezeugen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.2
Untergrund und bauseitige Gegebenheiten: Wir haften nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch ungeeignete Untergründe (z. B. brüchiges Mauerwerk, versteckte Leitungen) entstehen, sofern uns diese nicht vorab schriftlich mitgeteilt wurden. Eine Prüfungspflicht für bauseits gestellte Untergründe besteht für uns nicht.

9.3
Abnahme von Montageleistungen: Der Kunde ist zur Abnahme der Montageleistung verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt wurde. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung in Benutzung nimmt (z. B. Bestückung des Messestands) oder innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.

9.4
Wartezeiten und Mehraufwand: Verzögert sich die Montage durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende bauseitige Voraussetzungen, verspätete Warenanlieferung durch Dritte), so trägt der Kunde die Kosten für Wartezeiten und zusätzlich erforderliche Reisen unserer Monteure nach den jeweils gültigen Stundensätzen.

9.5
Messe-Besonderheiten: Bei Messebau-Projekten gilt das vereinbarte Standübergabe-Datum als Fixtermin. Wir haften jedoch nicht für Verzögerungen durch Messegesellschaften, Logistiker des Messegeländes oder andere Gewerke vor Ort.


§ 10 Datenschutz
10.1
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
10.2

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Druckspezifikationen) werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen oder
10.3
Dienstleister (z. B. Logistikpartner, Zollagenten bei Fernost-Importen) weitergegeben.
Die vollständige Datenschutzerklärung mit detaillierten Informationen zu den Betroffenenrechten ist jederzeit auf der Website unter dem Punkt Datenschutz einsehbar.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1
Erfüllungsort: Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz (Bad Wildungen) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich der Nacherfüllung.

11.2
Gerichtsstand: Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

11.3
Rechtswahl: Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

11.4
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

11.5
Textformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst.

11.6
Online-Streitbeilegung (B2B-Hinweis): Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da unsere Angebote sich ausschließlich an Unternehmer richten (vgl. § 1.2).


Stand 01. Januar 2026
 

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